Baugutachter hilft bei Aufnahme von Bauschäden / Wohnungsschäden
Sie sind Immobilienerwerber oder möchten eine Immobilie erwerben, dann ist eine Aufnahme von evtl. Bauschäden bzw. die Kontrolle der vorhandenen Qualitäten zwingend erforderlich. Die Feststellung dieser Tatsachen versetzt jeden Immobilienerwerber in eine bessere Position gegenüber dem Immobilienverkäufer und gegenüber den Banken, die für eine solche Immobilie ein eventuelles Darlehen vergeben sollen. Gerade bei Gewerbeimmobilien, aber auch bei Wohnimmobilien ist es von Vorteil, eine Qualitätsprüfung vorzunehmen. Durch die Feststellung des Bauzustandes und des Qualitätsstandards der Bauarbeiten protokollieren Sie den genauen Zustand, die Nachhaltigkeit und eine evtl. dritt Verwertbarkeit Ihrer Immobilie. Dies versetzt Sie bei einem evtl. Weiterverkauf bzw. der Vermietung in eine bessere Position.
Die Begutachtung von Bauschäden und Ausführungsqualitäten verhindert somit den Erwerb von Schrottimmobilien bzw. Immobilien mit erheblichen Ausführungsmängeln (Pfusch am Bau). Die eventuellen Folgekosten für die Behebung versteckter aber auch sichtbarer Mängel ist das größte Risiko beim Erwerb einer Immobilie. Diese Punkte sind für Erwerber meist nicht zu erkennen. Unser Ziel ist es Sie hier umfassend zu beraten, für eine Kaufentscheidung bzw. gegen eine Kaufentscheidung der entsprechenden Immobilie. Die Auflistung sowie die Kontrolle der zu behebenden Ausführungsmängel und Qualitätsmängel einschließlich der Ermittlung der Kosten für die Mängelbehebung gehören ebenso zu unserem Leistungsspektrum.
Weiterhin begutachten wir Bauschäden aller Art an ihrem Eigenheim bzw. Ihrer Wohnung, angefangen bei Rissen im Mauerwerk oder der Decke bis hin zu Feuchtigkeitsschäden im Keller. Wir beurteilen den vorliegenden Sachverhalt ob es sich um eine Abweichung vom Bausoll handelt, oder ein andere Fehler vorliegt. Sie erhalten wenn gewünscht Sanierungsvorschläge und eine Kostenbewertung zu den festgestellten Fehler/n bzw. Mängeln an Ihrem Objekt.
Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Abnahme einer Bauleistung oder Ihres gesamten Eigenheimes / Bauvorhabens gegenüber dem Ersteller / Bauträger / Generalunternehmer oder Handwerker. Wir erstellen Ihnen aussagekräftige Abnahmeprotokolle, wenn gewünscht begleiten wir Sie bei der Fehlerbehebung und Beseitigung eventueller Baumängel.
Baugutachter kann ebenso Wohnungsschäden bei einem Wohnungswechsel aufnehmen. Vermieter und Mieter bekommen durch mich als Baugutachter in Kassel Paderborn, eine faire Bewertung der Schäden bzw. Mängel an dem Mietobjekt über die nach einem Auszug oft gestritten wird. Die Vermeidung von Gerichtsprozesse und Anwälten ist Ziel einer solchen Bewertung eventueller Wohnungsschäden, ich trete als neutraler Bausachverständiger in Kassel und Paderborn auf. Die Kosten für solch eine Begutachtung sollten grundsätzlich von beiden Parteien zu je 50% getragen werden. Vermieter und Mieter sollten dazu vorher eine Einigung treffen das ich als Baugutachter von beiden akzeptiert werde. Durch die neutrale Bewertung können Streitigkeiten fast immer geschlichtet werden.